Der Betrag, der dem Fachbereich Jura im Jahr 2027 zur Verfügung steht bisher noch aus. Um eine interessensgerechte Qualitätssicherung von Studium und Lehre gewährleisten zu können, wird der SVB auf Vorschlag der Studierenden vergeben. Über die genaue Aufteilung der Mittel entscheidet auf Grundlage der SVB-Vergabeordnung die Fachbereichssitzung, bei der alle eingeschriebenen Jura-Studierenden stimmberechtigt sind.
Die Vergabe erfolgt in drei Schritten:
1. Infoveranstaltung
Für potentielle Antragssteller*innen und Interessierte wird es am Dienstag, den 16.06.2026 um 18 c.t. Uhr eine Informationsveranstaltung online über Zoom geben. (https://uni-freiburg.zoom.us/my/fachschaftjurafreiburg/) stattfinden. Antragssteller*innen und Interessierte sind herzlich eingeladen.
2. Antragsvorstellung
Bis Montag, 06.07.2026 12:00 Uhr können gem. § 3 SVB-Vergabeordnung einzelne Anträge zur Vergabe des SVB gestellt werden, diese werden dann auf der Fachbereichssitzung am Montag, 06.07.2026 18 Uhr c.t. in HS 1228 persönlich vorgestellt. Um zu gewährleisten, dass die eingegangenen Anträge schon vor der Sitzung online angeschaut werden können, bitten wir jedoch darum, uns Anträge wenn möglich bereits vor dem 06.07.2026 zuzuschicken.
3. Abstimmung über die Antragspakete
Bis Montag, den 20.07.2026 10:00 Uhr können gem. § 5 SVB-Vergabeordnung Antragspakete aus den vorgestellten Anträgen zusammengestellt und eingereicht werden. Diese sollten den gesamten Betrag, welcher dem Fachbereich Jura zur Verfügung steht, ausschöpfen. Nach der Vorstellung der Antragspakete auf der Fachbereichssitzung am Montag, den 20.07.2026 um 16 c.t. Uhr im Max-Kade- Auditorium wird gem. § 7 SVB- Vergabeordnung abgestimmt. Hier bitten wir darum, uns die Antragspakete bereits vor Samstag, somit vor dem 18.07.2025 zuzuschicken und eine*n Ansprechpartner*in zu benennen. So können sich Antragsstellende bei ähnlichen Paketen auf einen Vorschlag einigen, um die Anzahl der dann tatsächlich zur Abstimmung stehenden Pakete zu minimieren und das Verfahren zu vereinfachen. Die genauen Abstimmungsmodalitäten zur Gewährleistung einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl werden rechtzeitig bekanntgegeben. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder, stimmberechtigt alle immatrikulierten Studierende der juristischen Fakultät.
Die Anträge sind schriftlich und fristgerecht unter Verwendung des bereitgestellten Formulars (sh. Anlage 1 und 2) bei der Fachbereichsvertretung (jura@stura.uni-freiburg.de) einzureichen.
Bitte reichen Sie keine Anträge per Post oder an die E-Mail-Adresse der Fachschaft ein; richtige Ansprechpartnerin ist allein die Fachbereichsvertretung. Alle wichtigen Informationen, die Vergabeordnung, nach der sich der Ablauf der Vergabe richtet, sowie die eingegangenen Anträge/Pakete werden auf der Website der Fachschaft unter dem Reiter Fachbereichsvertretung -> Studierendenvorschlagsbudget (SVB) veröffentlicht. Weitere Informationen, darunter die rechtlichen Vorgaben des SVB, sind auf der Internetseite des Studierendenrates Freiburg zu finden: stura.org/svb.
Bei Fragen zur Antragsstellung sind wir gerne behilflich: jura@stura.uni-freiburg.de.
Eure Fachbereichsvertretung
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