Der Betrag, der dem Fachbereich Jura im Jahr 2026 zur Verfügung steht, beläuft sich auf 119.393,39 €. Um eine interessensgerechte Qualitätssicherung von Studium und Lehre gewährleisten zu können, wird der SVB auf Vorschlag der Studierenden vergeben. Über die genaue Aufteilung der Mittel entscheidet auf Grundlage der SVB-Vergabeordnung die Fachbereichssitzung, bei der alle eingeschriebenen Jura-Studierenden stimmberechtigt sind.
Die Vergabe erfolgt in drei Schritten:
1. Infoveranstaltung
Für potentielle Antragssteller*innen und Interessierte wird es am Mittwoch, den 04.06.2025 um 20 Uhr eine Informationsveranstaltung online über Zoom geben. (https://uni-freiburg.zoom.us/my/fachschaftjurafreiburg/) stattfinden. Antragssteller*innen und Interessierte sind herzlich eingeladen.
2. Antragsvorstellung
Bis Mittwoch, 18.06.2025 12:00 Uhr können gem. § 3 SVB-Vergabeordnung einzelne Anträge zur Vergabe des SVB gestellt werden, diese werden dann auf der Fachbereichssitzung am Mittwoch, 18.06.2025 18 Uhr c.t. in R 01 014 persönlich vorgestellt. Um zu gewährleisten, dass die eingegangenen Anträge schon vor der Sitzung online angeschaut werden können, bitten wir jedoch darum, uns Anträge wenn möglich bereits vor dem 18.06.2025 zuzuschicken.
3. Abstimmung über die Antragspakete
Bis Donnerstag, den 26.06.2025 12:00 Uhr können gem. § 5 SVB-Vergabeordnung Antragspakete aus den vorgestellten Anträgen zusammengestellt und eingereicht werden. Diese sollten den gesamten Betrag, welcher dem Fachbereich Jura zur Verfügung steht, ausschöpfen. Nach der Vorstellung der Antragspakete auf der Fachbereichssitzung am Donnerstag, den 26.06.2025 in HS 3219 wird gem. § 7 SVB- Vergabeordnung abgestimmt. Hier bitten wir darum, uns die Antragspakete bereits vor Mittwoch, somit vor dem 25.06.2025 zuzuschicken und eine*n Ansprechpartner*in zu benennen. So können sich Antragsstellende bei ähnlichen Paketen auf einen Vorschlag einigen, um die Anzahl der dann tatsächlich zur Abstimmung stehenden Pakete zu minimieren und das Verfahren zu vereinfachen. Die genauen Abstimmungsmodalitäten zur Gewährleistung einer allgemeinen, unmittelbaren, freien,gleichen und geheimen Wahl werden rechtzeitig bekanntgegeben. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder, stimmberechtigt alle immatrikulierten Studierende der juristischen Fakultät.
Die Anträge sind schriftlich und fristgerecht unter Verwendung des bereitgestellten Formulars (sh. Anlage 1 und 2) bei der Fachbereichsvertretung (jura@stura.uni-freiburg.de) einzureichen. Bitte reichen Sie keine Anträge per Post oder an die E-Mail-Adresse der Fachschaft ein; richtige Ansprechpartnerin ist allein die Fachbereichsvertretung. Alle wichtigen Informationen, die Vergabeordnung, nach der sich der Ablauf der Vergabe richtet, sowie die eingegangenen Anträge/Pakete werden auf der Website der Fachschaft unter dem Reiter Fachbereichsvertretung- >Studierendenvorschlagsbudget (SVB) veröffentlicht. Weitere Informationen, darunter die rechtlichen Vorgaben des SVB, sind auf der Internetseite des Studierendenrates Freiburg zu finden: stura.org/svb
Alle wichtigen Informationen, die Vergabeordnung, nach der sich der Ablauf der Vergabe richtet, sowie die eingegangenen Anträge/Pakete werden auf der Webseite des Fachbereichs veröffentlicht.
Weitere Informationen, darunter die rechtlichen Vorgaben des SVB, sind auf dieser Webseite oder der Internetseite des Studierendenrates Freiburg zu finden.
Bei Fragen zur Antragsstellung sind wir gerne behilflich: jura@stura.uni-freiburg.de.
Eure Fachbereichsvertretung
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