Wer wird gewählt?
Zum Anfang des Semester werden jährlich zwei neue Schwerpunktsprecherinnen gewählt. Zur Wahl stellen können sich alle Studierende, die sich in ihrer Schwerpunktausbildung befinden.
Wie wird gewählt?
Die Wahl findet am Anfang einer Vorlesung statt. Damit wir den Professorinnen nicht zu viel Zeit nehmen, hoffen wir auf eine zügige Wahl. Angestrebt ist eine Wahl per Handzeichen in den jeweiligen Zoom Sitzungen.
Wann wird gewählt?
Dienstag 10.11.:
- SPB 3 in der Vorlesung Philosophische Grundlagen des Strafrechts bei Prof. Pawlik
- SPB 7 in der Vorlesung Europäisches Verfassungsrecht bei Dr. Starski
Mittwoch 11.11.:
- SPB 1 in der Vorlesung Rechtsvergleichung II bei Prof. Meier (Beginn 10:05)
- SPB 6 in der Vorlesung Internationales Privatrecht II bei Prof. von Hein
- SPB 8 in der Vorlesung Datenschutzrecht bei Prof. Masing (Beginn 10:05)
Montag 16.11.:
- SPB 9 in der Vorlesung Patentrecht bei Prof. Haedicke
- SPB 5 in der Vorlesung Arbeitsrecht II bei Prof. Krebber
Für die Wahlen in im SPB 4 halten wir euch auf dem Laufenden!
Wozu wird gewählt?
Die beiden Schwerpunktsprecherinnen sind primär Ansprechtpartnerin für Studentinnen und der Fachschaft. Relevant wird dies vor allem bei der Wahl des SPB für die Studentinnen aus dem dritten Semester. Die Fachschaft organisiert in den Wochen vor Anmeldeschluss eine Infoveranstaltung, bei der sich die SPB vorstellen und die Schwerpunktsprecherinnen Fragen beantworten.
Warum sollte ich mich zur Wahl aufstellen?
Jegliches Engagement im Rahmen des Studiums ist eine Bereicherung für alle Beteiligten! Zudem erwartet euch als Schwerpunktsprecherin ein minimaler Arbeitsaufwand, mehr als die oben beschriebenen Tätigkeiten kommen nicht auf euch zu. Auf Anfrage stellen wir euch auch zum Ende der Amtszeit ein Zertifikat für eure Tätigkeit aus.